Das Mitführen folgender Gegenstände ist in der Veranstaltungsstätte untersagt:

  • Speisen und Getränke, die nicht in der Veranstaltungsstätte erworben wurden.
  • Waffen
  • Andere gefährliche Gegenstände

Es dürfen nur wieder verschließbare Plastikflaschen bis 0,5 Liter mit ins Theater genommen werden sowie Mini- und Taschenregenschirme. Untersagte Gegenstände können in einem Gepäckdepot vor Ort kostenpflichtig abgegeben werden.

Während der Vorstellungen sind alle Geräte so einzustellen, dass diese weder durch Ton-, Vibrations- oder Lichtsignale die Aufführung stören.